Beitragsordnung
| 1. | Mitglieder nach § 3 der Satzung des WSV Isny sind zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet. | |
| 2. | Die Hauptversammlung hat folgende Jahresbeiträge beschlossen:
| 24 Euro 39 Euro 15 Euro 54 Euro |
| 3. | Die Beiträge gelten jeweils vom 01.01 bis 31.12 eines Jahres und sind im voraus zur Zahlung fällig. | |
| 4. | Der Vorstand kann für zusätzliche Dienstleistungen des Vereins einen separaten Beitrag beschließen. | |
| 5. | Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift mit Einzugsermächtigung. | |



