Geschäftsordnung WSV Isny

Änderung 2018

1.

Der Vorstand leitet den Verein nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung.

2.

Der Vorstand hält nach Bedarf oder Geschäftslage Sitzungen ab.

3.

Der Vorstand entscheidet in Absprache gemeinsam über alle Anträge, Planungen und Veränderungen aus den einzelnen Ressorts.

4.

Der Vorstand erarbeitet in seinen Sitzungen Beschlussvorlagen, die im Vereinsausschuss dann abgestimmt werden.

Der Vorstand entscheidet über Ausgaben, die den üblichen Rahmen nicht überschreiten. Bei großen, grundlegenden Anschaffungen und Erweiterungen des Vereins entscheidet der Vereinsausschuss.

Zur Abwendung von Gefahren oder zur Vermeidung größerer Schäden ist der Vorstand auch ohne Ausschuss berechtigt über die dann notwendigen Ausgaben zu entscheiden. Er hat dies aber nachträglich in den jeweiligen Gremien zu begründen.

5.

Der Vorstand ist für einen ordentlichen Finanzhaushalt verantwortlich. Der Kassier erstellt hierüber einen jährlichen Rechenschaftsbericht. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

6.

Der Vorstand entscheidet über Mitgliedsanträge.

7.

Der Vorstand hält mehrere Sitzungen pro Jahr ab, die mindestens 14 Tage im Voraus terminiert werden.

8.

Der Vorstand beruft auch 4 mehrere Ausschusssitzungen pro Jahr ein, die auch im Anschluss an Vorstandssitzungen abgehalten werden können.

Auch diese Sitzungen werden mindestens 14 Tage im Voraus terminiert.

9.

Der Vorstand besteht aus:

  • 1.Vorsitzenden
  • 2.Vorsitzenden
  • Kassier
  • Schriftführer
  • Jugendleiter

(Laut § 9 der Satzung)

Zusätzlich nehmen stimmberechtigt an Vorstandssitzungen teil

  • Abteilungsleiter Alpin
  • Abteilungsleiter Freizeitsport/Veranstaltungen
  • Abteilungsleiter Langlauf
  • Abteilungsleiter Sprunglauf
  • Abteilungsleiter Nachwuchs
  • Referent Infrastruktur

10.

Der 1. Vorsitzende

  • vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich
  • er repräsentiert den Verein.
  • er hat Richtlinienkompetenz gegenüber allen Vorständen sowie Ausschussmitgliedern.

11.

Der 2. Vorsitzende

  • ist vertretungsberechtigt

12.

Der 1. und 2. Vorsitzende übernehmen in Absprache folgende Aufgaben:

  • koordinieren und berufen Vorstandssitzungen sowie Ausschusssitzungen ein.
  • sind verantwortlich für die jährliche Einberufung der Hauptversammlung.
  • Koordinieren die Nachwuchsarbeit in den einzelnen Programmen
  • Pflegen und betreuen bestehende Sponsoren
  • akquirieren neue Sponsoren
  • nehmen an übergeordneten Sitzungen teil
  • Koordinieren die Sportstätten
  • Unterstützen bei Bedarf die einzelnen Abteilungen
  • Ist für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig (Homepage, Ansprechpartner Presse, Berichterstattung über Gesamtverein und Werbemaßnahmen die den Bekanntheitsgrad steigern und der Gewinnung neuer Mitglieder dienen

13.

Die Abteilungsleiter Alpin/Langlauf/Sprunglauf/Nachwuchs übernehmen folgende Aufgaben in ihren Sparten.

  • Sie koordinieren den Trainingsbetrieb, ggf. in verschiedenen Leistungsklassen,
  • halten Elternbesprechungen ab,
  • sind zuständig für die Gewinnung von Trainern,
  • organisieren die Beschickung der Aktiven auf die jeweiligen Wettkämpfe,
  • erstellen Ausschreibungen für vom WSV Isny auszutragende Wettkämpfe,
  • organisieren Wettkämpfe des WSV Isny vor Ort inkl. deren Versicherungen,
  • kümmern sich um die Erhaltung, Pflege und Fortentwicklung von Trainings – und oder Wettkampfstätten
  • Kontaktpflege bzw. Zusammenarbeit mit anderen Vereinen/Bezirk/SSV/ARGE/DSV,
  • sind für die Erstellung von Pressetexten zuständig über Wettkämpfe an denen Sportler aus den jeweiligen Abteilungen teilgenommen haben
  • Helfen bei Bedarf in den anderen Sparten aus.

Es dürfen in den jeweiligen Sparten Unterausschüsse gebildet und Aufgaben übertragen werden.

14.

Der Abteilungsleiter Freizeitsport/Veranstaltung erstellt

  • ein jährliches Angebot an Aktivitäten im nicht wettkampforientierten Bereich, das dem normalen Mitglied zu Gute kommt.
  • Er ist insbesondere darauf bedacht, dass die Aktivitäten der Mitgliedererhaltung -, Neugewinnung und Motivation dienen.
  • Organisiert den WSV Ball und das Sommerfest

15.

Der Referent Infrastruktur

  • überwacht die Sportstätten des WSV Isny auf ihrer technische Zuverlässigkeit
  • erarbeitet Vorschläge zur Aufrechterhaltung der Sportanlagen
  • koordiniert notwendige Maßnahmen

16.

Der Kassier

  • Hat den Überblick über sämtliche Konten
  • Ist für sämtlichen Zahlungsverkehr verantwortlich
  • Ist verantwortlich für eine ordentliche Buchhaltung
  • Ist verantwortlich für alle steuerlichen Belange

17.

Der Schriftführer hat bei den

  • Vorstandssitzungen,
  • Ausschusssitzungen und der
  • Hauptversammlung ein Protokoll anzufertigen.
  • Diese Protokolle werden zeitnah an alle Mitglieder des Vorstandes und des Ausschusses versandt.
  • Verschicken von Gratulationskarten an Mitglieder

18.

Stellvertreter Regelung erweiterter Vorstand

Für den erweiterten Vorstand (Abteilungsleiter Alpin, Langlauf, Sprunglauf, Nachwuchs, Freizeitsport/Veranstaltung und Referent Infrastruktur) soll es nach Möglichkeit immer einen benannten Stellvertreter geben. Dieser kann ebenfalls an Vorstands/Ausschusssitzungen teilnehmen. Abstimmungsberechtigt ist der benannte Vertreter aber nur, wenn der eigentliche Abteilungsleiter Alpin, Langlauf, Sprunglauf, Nachwuchs, Freizeitsport/Veranstaltung oder Referent Infrastruktur nicht an der Abstimmung teilnehmen kann.

19.

Der Vereinsausschuss besteht aus

  • Abteilungsleiter Alpin, Langlauf, Sprunglauf, Nachwuchs, Freizeitsport/Veranstaltung
  • Referent Infrastruktur
  • Jeweils einem Trainer aus den einzelnen Abteilungen Alpin, Langlauf, Sprunglauf, Nachwuchs (von den Trainern gewählt)
  • Einem Elternvertreter aus den einzelnen Abteilungen Alpin, Langlauf, Sprunglauf, Nachwuchs (in den Abteilungen gewählt)
  • dem Jugendausschuss
  • Vertreter des Behindertensports
  • Vertreter WSV Hütte
  • Vertreter IT
  • Vertreter Öffentlichkeitsarbeit
  • Ehrenvorsitzende
  • Je ein Vertreter Wettkampfdurchführung nordisch und alpin
  • 1. + 2 Vorstand, Kassier, Schriftführer
  • Vertreter der Mitgliederverwaltung

20.

Gäste zu bestimmten Themen können mit eingeladen werden und an den Sitzungen teilnehmen.

21.

Aufgaben des Vereinsausschusses

  • Kontrollfunktion über den Vorstand
  • Beschlussrecht zu Vorlagen des Vorstandes

22.

Struktur/Organigramm

Struktur/Organigramm

Regelungen:

  • jede Abteilung kann beliebig viele Veranstaltungen durchführen um Vereinskosten zu decken
  • Abteilungsübergreifende Sportveranstaltungen sollten max. drei/Jahr mit der Unterstützung aller Abteilung aus Säule 3 stattfinden um Vereinskosten zu decken
  • Neben WSV Ball und vereinsinternen Festen sollten zusätzlich nicht mehr als 2 Events/Jahr mit Unterstützung der Abteilungen aus Säule 3 stattfinden
  • es werden zu allen drei Hauptdisziplinen Ausfahrten zu interessanten Wettkämpfen für alle Mitglieder angeboten
  • der Ausschuss kann mit einfacher Mehrheit mehr Veranstaltungen bzw. Events zulassen
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Hasenbergschanze Isny
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Langlaufstadion Isny