Beitragsordnung
gültig seit 01.01.2019
1. | Mitglieder nach § 3 der Satzung des WSV Isny sind zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet. |
2. | Die Hauptversammlung hat folgende jahresbeiträge beschlossen: |
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3. | Die Beiträge gelten jeweils vom 01.01 bis 31.12 eines Jahres und sind im voraus zur Zahlung fällig. Bei Neumitgliedschaft ist der Beitrag anteilig fällig, abhängig vom Eintrittsdatum in den Verein. |
4. | Der Vorstand kann für zusätzliche Dienstleistungen des Vereins einen separaten Beitrag beschließen. |
5. | Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift mit Einzugsermächtigung |
6. | Für Aktive Sportler wird ein Trainingsbeitrag zur Finanzierung des Sportbetriebes berechnet: |
Gültig für alle Abteilungen: ALP, SSP, LL, Montagstraining, Wikii: 1. Kind 10,00 € mtl. = 120,00 €/Jahr Der Trainingsbeitrag wird zum Quartal fällig. Die Einzugstermine sind jeweils am Ende eines Quartals. |
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